Infos für selektionierte Filme

Wir bedanken uns für die zahlreichen Filmanmeldungen. Die Kommission hat ihre Arbeit abgeschlossen und die Auswahl für die 60. Solothurner Filmtage getroffen.
Die selektionierten Filme wurden per Mail und Post informiert. Wir bitten Sie, für das weitere Vorgehen die Informationen auf dieser Seite aufmerksam durchzulesen.

1. Weiteres Vorgehen

  • 1.1 Informationen und Lieferung Material

    Nach dem Ausfüllen des Selektionsformulars durch die Anmeldeperson erhalten die genannten Kontaktpersonen «DCP» und «Koordination» zeitnah die Aufforderung, uns weitere Informationen und/oder Material für die selektionierten Filme zu senden.

  • 1.2 Termine

    November 2024
    15.   Ausfüllen Selektionsformular (Anmeldeperson / Rechteinhaber:innen)
    20.   Bestätigung / Anpassung Bio- und Filmografie (nur Regie)

    Dezember 2024
    11.   Bekanntgabe Programm 60. Solothurner Filmtage
    20.  Upload Screener für Sichtungsplattform

    Januar 2025
    03.   Upload DCP
            Versand Promotionsmaterial
            Anmeldung Cast & Crew für Crewtickets und Q&A
    15.    Deadline Akkreditierungen

2. PROJEKTIONSKOPIE (DCP)

  • 2.1 ÜBERMITTLUNG PROJEKTIONSKOPIE

    Für die Vorführung im Kino vor Ort benötigen wir Ihren Film als DCP, welches Sie bis am Freitag, 3. Januar 2025 hochladen.
    Die Zugangsdaten für den zu verwendenden FTP-Server werden direkt an die im Selektionsformular angegebene «Kontaktperson DCP» versendet.

    Sollte Ihnen der Transfer via FTP (File Transfer Protocol) nicht geläufig sein, finden Sie hier eine Anleitung.

    Hochgeladene Daten können weder selber gelöscht noch heruntergeladen werden.
    Nach erfolgreichem Upload verschieben wir Ihr DCP an einen anderen Ort.

    Alternativ können die Projektionskopien auch via UniqueX (Diagonal), CineCloud/TurnItUp oder Redspace übermittelt werden. 

  • 2.2 TECHNISCHE HINWEISE

    2K-DCP werden gegenüber 4K-DCP bevorzugt.

    Eine Datenrate zwischen 150 und 200 MBit/s ist für die Projektion optimal.
    245 MBit/s@25 fps und 250 MBit/s@24 fps dürfen auf keinen Fall überschritten werden.

    DCP bitte gemäss der Naming Convention der Inter Society Digital Cinema Forum (ISDCF) beschriften.

    Die Filmtitel bitte nicht abkürzen (z.B. „DIMK“), sondern strikt die ersten 14 Zeichen des Titels verwenden (z.B. „DasIstMeinKino“), Namen mit mehr als 14 Zeichen werden abgeschnitten.

    Für technische Fragen zu DCP wenden Sie sich bitte an ingest@solothurnerfilmtage.ch 

    Unverschlüsselte DCP werden bevorzugt.
    Kontakt für KDM: kdm@solothurnerfilmtage.ch
    Wir melden uns im Januar bei Ihnen mit der aktuellen Serverliste.

3. Untertitel (DCP)

  • 3.1 ALLGEMEINES / AUDIODESKRIPTION

    Die Solothurner Filmtage führen die Filme in der Originalsprache vor, sind jedoch bemüht, das Filmprogramm in möglichst vielen Landessprachen zugänglich zu machen. Dazu gehört insbesondere die Untertitelung.
    Falls für Ihr Film Audiodeskription und/oder Untertitel über die App «Greta» verfügbar sind, möchten wir Sie bitten, uns dies mitzuteilen, damit wir einen entsprechenden Hinweis im Programm platzieren können. 

  • 3.2 SPRACHE

    Für die Vorführung im Kino vor Ort werden die folgenden Untertitel bevorzugt:

    Wenn Originalsprache | dann Prio 1 | oder Prio 2
    Schweizerdeutsch | Französisch | Deutsch
    Deutsch | Französisch
    Französisch | Deutsch
    Andere Sprache | Deutsch und Französisch | Deutsch

    Bitte beachten Sie, dass für die Langfilme, die für einen Preis nominiert sind, eine zweizeilige Untertitelung (deutsch und französisch) zwingend ist, falls die Originalsprache des Films weder Deutsch noch Französisch ist. Weitere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Reglementen (Punkt 5).

  • 3.3 TECHNISCHE HINWEISE

    Eingebrannte (hard-coded) Untertitel werden bevorzugt.

    Soft-coded Untertitel müssen gemäss DCI Standard ins DCP integriert sein oder als Supplemental (VF) mitgeliefert werden. SRT Listen sind nicht zulässig. 

    Die Untertitel sind maximal zweizeilig.
    Einsprachige Untertitel haben maximal 40 Zeichen pro Zeile, bilinguale bis zu 50 Zeichen pro Zeile (ohne Leerschläge).
    Sie sind weiss mit schwarzem Outline und im unteren Bildteil innerhalb der TitleSafety zentriert platziert.

  • 3.4 UNTERTITELUNGSFOND

    Die Solothurner Filmtage haben einen Untertitelungsfonds für Filme, für die eine Kino-Auswertung in einer anderen Sprachregion der Schweiz geplant ist. Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Ihr Film noch nicht in einer der beiden oben genannten Landessprachen untertitelt ist und Sie diesen untertiteln möchten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

4. SCREENER

  • 4.1 Sichtungsplattform

    Für unsere interne Sichtungsplattform (Programmation, Vobereitung Moderation) sowie das Medienfoyer während der Filmtage (passwortgeschützer Zugang ausschliesslich vor Ort) benötigen wir einen Screener Ihres Filmes, der mit der DCP-Fassung bezüglich Länge und Fassung identisch ist.

    Im Selektionsformular ist anzugeben, ob die bei der Anmeldung eingereichte Visionierungskopie bereits den Anforderungen genügt und deshalb verwendet werden darf. Wenn dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie, den Screener gemäss untenstehenden Anforderungen bis am 20. Dezember hier hochzuladen: https://upload.solothurnerfilmtage.ch.

  • 4.2 Technische Anforderungen

    Video
    .mp4 und .mov sind die bevorzugten Container
    H.264 (Video) und AAC (Audio) sind die bevorzugten Codecs
    Datenrate 15'000 kbps oder höher
    Auflösung 1920x1080, progressiv
    Stereo

    Untertitel
    Separate Untertitel pro Sprache (soft coded) können an Ruben Lüscher gesendet werden (rluescher@solothurnerfilmtage.ch).
    Falls die von Ihnen bei der Anmeldung eingereichte Visionierungskopie breits eingebrannte Untertitel (hard coded) hat, schauen wir im Einzelfall, ob diese unseren Anforderungen genügent.

5. Anwesenheit Cast & Crew

  • 5.1 Akkreditierungen

    Regiepersonen mit einem selektionierten Film im Programm der 60. Solothurner Filmtage können sich kostenlos akkreditieren. Ebenso erhalten Produktion und Verleih pro selektioniertem Film je zwei kostenlose Akkreditierungen.

    Akkreditierungsanträge nehmen wir ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar über unsere Webseite entgegen. 

  • 5.2 Reservierte Plätze

    Filmschaffende mit selektioniertem Film im Programm der 60. Solothurner Filmtage können kostenlose Tickets ihres Films für Crewmitglieder beziehen:

    Langfilme (ohne Wettbewerbsfilme)     10 Tickets
    Kurzfilme und Musikclips:                    3 Tickets


    Bitte melden Sie sich hierfür bis spätestens 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der entsprechenden Kinokasse.

    Für Gruppen ab 11 Personen (Langfilme) oder 4 Personen (Kurzfilme) ist eine vorgängige Reservation notwendig. Wir bitten Sie im diesem Fall um Rücksprache und Anmeldung bis zum 3. Januar 2025 an Regula Bobst (rbobst@solothurnerfilmtage.ch / +41 32 625 80 80).

  • 5.3 Q&A nach dem Film

    Nach jeder Vorführung besteht im Saal die Möglichkeit für ein moderiertes Filmgespräch (Ausnahme: Kurzfilme, die als Vorfilme laufen). Um diese besser planen zu können, bitten wir Sie, uns bis am 3. Januar 2025 mitzuteilen, bei welchen Vorstellungen wir mit der Anwesenheit von Regie / Crew rechnen dürfen (rbobst@solothurnerfilmtage.ch / +41 32 625 80 80).

6. Promotionsmaterial

  • 6.1 Lieferung

    Das Promotionsmaterial der selektionierten Filme wird von Propaganda verteilt. Bitte senden Sie Ihre Plakate und Flyer bis zum 3. Januar 2025 an folgende Adresse:

    PROPAGANDA Marketing AG
    Vermerk: Solothurner Filmtage
    Hardstrasse 69
    8004 Zürich

  • 6.2 Anzahl

    Wir bitten Sie, folgende Mengen nicht zu überschreiten:

    - Max. 10 Plakate pro Format (nicht grösser als F4)
    - Max. 100 Flyer
     
    Bei Fragen wenden Sie sich an Sanja Möll (smoell@solothurnerfilmtage.ch).

7. Erfolgsabhängige Filmförderung

  • 7.1 Succès Festival

    Mit der erfolgsabhängigen Filmförderung werden Schweizer Filmproduktionen entsprechend ihrem Erfolg an der Kinokasse und an bedeutenden Filmfestivals gefördert. Seit 2021 werden neu auch normale Eintritte an Schweizer Festivals für die Förderung berücksichtigt.

    Die Solothurner Filmtage melden alle Ihre Eintrittszahlen nach dem Festival bei ProCinema. Eintritte mit Akkreditierungen, Tagespässen oder Wochenkarten werden als Ticket à CHF 10 ausgewiesen.

    Um sicher zu gehen, dass die Zahlen bei Ihrem Film erfasst werden, ist es wichtig, dass Sie Ihr Werk bereits vor dem Festival bei ProCinema angemeldet haben.

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Kultur.

8. Reglemente

Reglement «Panorama»

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Reglement «Prix de Soleure»

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Reglement «PRIX DU PUBLIC»

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Reglement «VISIONI»

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Reglement «Nachwuchspreis»

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Reglement «Publikumspreis für den besten Kurzfilm»

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Reglement «Publikumspreis für den besten Animationsfilm»

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Reglement «BSVC»

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Présente du 12 jan au 14 jan 2020

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